Netto-Null für Banken und Versicherungen

Allgeier Blog Netto-Null für Banken und Versicherungen

Herausforderungen und Lösungen

ESG im Finanzsektor: Warum jetzt handeln?

Die Schweizer ESG-Berichtspflicht nach OR Art. 964a ff. sowie das Klima- und Innovationsgesetz (KIG) betreffen Banken und Versicherungen direkt. Neben der Offenlegung eigener Emissionen müssen auch die Auswirkungen von Finanzierungen und Investitionen transparent gemacht werden. Die Herausforderung: ESG-Daten sind oft fragmentiert, regulatorische Anforderungen komplex – und die Erwartungen von Kunden und Investoren steigen.

Was das konkret bedeutet: Sie müssen Klimarisiken und -chancen nicht nur beschreiben, sondern mit Zielen und Plänen hinterlegen – von der Governance über Strategie und Risikomanagement bis zu Kennzahlen & Zielen (z. B. Emissionspfade, Übergangspläne).

ESG-Daten als strategisches Steuerungsinstrument

Finanzinstitute stehen vor der Aufgabe, Nachhaltigkeit nicht nur zu dokumentieren, sondern aktiv zu steuern:

  • ESG-Risiken in Kredit- und Anlageportfolios erkennen
  • Scope-3-Emissionen aus finanzierten Aktivitäten berechnen
  • Produkte nach EU-Taxonomie und Schweizer Standards klassifizieren

Mit einer zentralen ESG-Datenplattform lassen sich diese Anforderungen effizient erfüllen – und gleichzeitig neue Geschäftspotenziale erschließen.

Die Lösung: Daten als Steuerungsinstrument

Der größte Hebel liegt darin, Daten aus Risiko, Portfolio/Underwriting, Operations und Markt konsistent zusammenzuführen, zu berichten – und daraus Entscheidungen abzuleiten:

  • Portfoliotransparenz & Zielpfade: Welche Sektoren, Regionen oder Produkte treiben Ihre Klimaexponierung? Wo beschleunigen Engagement‑Strategien die Transformation? Die Swiss Climate Scores liefern hierbei ein erprobtes Raster, um Klimakompatibilität von Anlagen transparenter zu machen und Entscheidungen nachvollziehbar zu begründen
  • Risikomanagement & Pricing: Übergangs‑ und physische Risiken wirken in Kredit-, Markt- und Versicherungsrisiken. Ein belastbares, wiederkehrendes Bild unterstützt Limit‑Setzung, Pricing‑Anpassungen und Kapitalsteuerung.
  • Kundensegmente & Produkte: „Grüne“ Hypotheken, Flotten‑ und Gewerbeversicherungen mit Anreizmechanismen – datenbasiert und überprüfbar. Das stärkt Wettbewerbsfähigkeit und Regelkonformität zugleich.

Praxisbeispiel:

Eine Regionalbank überprüft ihre Immobilienfinanzierungen: Gebäudeenergieklassen, Sanierungsstände und Emissionsfaktoren werden mit Kreditbuch und Wertentwicklung verknüpft. Ergebnis: gezielte Sanierungsangebote und Zinsanreize statt Gießkanne – und ein klarer Nachweis im Klima‑Report.

Wie Sie starten können

Zielbild & Kennzahlen definieren

Welche Klimakennzahlen und Zielpfade sind für Ihr Geschäftsmodell entscheidend?

In einem kompakten Zielbild-Workshop legen Sie die relevanten Kennzahlen, Rollen und Prüfpfade im Abgleich mit OR/TCFD‑Pflichten fest und schaffen damit die Grundlage für regelkonforme Berichte und strategische Steuerung.

Pilot mit klarer Wirkung

Welche Datenquellen liefern die größte Hebelwirkung für Transparenz und Steuerung?

Sie starten mit einem klar abgegrenzten Pilot für ein Schwerpunkt‑Portfolio (z. B. Hypotheken oder Firmenkredite/Commercial Lines), verknüpfen die wichtigsten Datenquellen, erstellen erste Reports und Dashboards und zeigen so, wie Klimarisiken und Chancen aktiv gesteuert werden können

Skalieren und integrieren

Wie übertragen Sie die im Pilot bewährten Ansätze auf alle relevanten Portfolios?

Sie erweitern den Ansatz schrittweise auf das Gesamtportfolio, automatisieren Berichte (inkl. Swiss Climate Scores) und integrieren ESG-Daten als Management Dashboard in Risiko-, Produkt- und Steuerungsprozesse.

Ihr Vorteil: ESG als Business Case

Nachhaltigkeit rechnet sich, wenn Daten die richtigen Stellhebel sichtbar machen.

Schweizer ESG-Berichtspflicht auf einen Blick

Rechtsgrundlage:
Obligationenrecht (OR) Art. 964a ff. – „Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange“

Wer ist betroffen?

  • Unternehmen von öffentlichem Interesse (z. B. börsenkotierte Gesellschaften, Banken, Versicherungen)
  • Mindestens 500 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
  • Bilanzsumme > CHF 20 Mio. oder Umsatzerlös > CHF 40 Mio.
  • Zukünftig sollen auch Unternehmen mit 250 Mitarbeitenden und Bilanzsummen > 25 Mio. CHF und Umsätzen > 50 Mio. CHF betroffen sein, sofern sie zwei von drei Schwellenwerten für zwei aufeinanderfolgende Jahre erreichen.  

Was ist gefordert?

  • Offenlegung zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, Menschenrechten und Korruptionsbekämpfung
  • Berichterstattung nach anerkannten Standards (z. B. GRI, TCFD)
  • Ab 2024 für Geschäftsjahr 2023, mit Prüfpflicht


Ausserdem verpflichtet das Klima- und Innovationsgesetz (KIG) ausnahmslos alle Unternehmen (also auch KMUs), bis spätestens im Jahr 2050 Netto-Null-Emissionen aufzuweisen (Art. 5 Abs. 1 KIG).

Bezug zur EU-CSRD:
Die Schweizer Regelung orientiert sich inhaltlich stark an der EU-CSRD, ist aber eigenständig im OR verankert.

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