Mit Daten zur grünen Lieferkette

Allgeier Blog Mit Daten zur grünen Lieferkette

Nachhaltigkeit neu gedacht in Handel und Logistik

Warum das Thema jetzt auf Ihrer Agenda stehen muss

Die Schweizer Berichterstattungspflicht nach OR Art.964a ff. macht Nachhaltigkeitsberichte zur Pflicht – und zwar mit prüfbaren Zahlen. Für Handels- und Logistikunternehmen bedeutet das: Sie müssen nicht nur berichten, sondern auch zeigen, wie sie Emissionen senken. Gleichzeitig steigen die Erwartungen von Kunden und Partnern an Transparenz. Wer hier nicht liefert, riskiert Auftragsverluste und Imageeinbussen.

Transparenz als Wettbewerbsvorteil

Statt Daten in Silos zu belassen, brauchen Sie einen zentralen Blick:

  • Welche Transporte verursachen die meisten Emissionen?
  • Wo entstehen unnötige Leerfahrten?
  • Welche Retouren lassen sich vermeiden?

Mit einer integrierten ESG-Datenbasis können Sie diese Fragen beantworten – und nicht nur für den Bericht, sondern für konkrete Entscheidungen: Carrier-Auswahl, Routenplanung, Verpackungsstrategie. So wird Nachhaltigkeit vom Pflichtprogramm zum Effizienztreiber.

Von der Pflicht zur Wirkung: Entscheidungen, die Emissionen und Kosten senken

Mit belastbaren Daten treffen Sie Entscheidungen nicht mehr „aus dem Bauch“, sondern anhand quantifizierter Effekte:

  • Routen‑ und Netzoptimierung (z. B. Konsolidierung, Mode Shift) auf Basis von What‑if‑Analysen und Emissions‑/Kosten‑Trade‑offs.
  • Carrier‑Selektion nach Service‑, Kosten‑ und Emissionsprofilen – inklusive Book‑&‑Claim‑Nachweisen, wo sinnvoll.
  • Retourenmanagement mit Ursachenanalytik (Kanal, Sortiment, Verpackung) und KPI‑Wirkungen geplanter Massnahmen.
  • Verpackung & Füllgrad datenbasiert optimieren – vom Materialmix bis zu Ladehilfsmitteln.
    Die Branche bestätigt: Gerade in Logistiknetzwerken entstehen die grössten Hebel durch Transparenz über Scope‑3‑Emissionen und operative Kennzahlen. 

Beispiel aus der Praxis:

Ein Modehändler wollte seine Retourenquote senken, um Kosten und CO₂ zu sparen. Erst als er Daten aus Lager, Transport und Kundenservice zusammenführte, wurde klar: Bestimmte Produktgruppen und Regionen verursachten überproportional viele Rücksendungen. Mit gezielten Massnahmen – von Verpackungsanpassungen bis zu besseren Grössentabellen – sank die Retourenquote um 15 %, die Transportemissionen gleich mit.

Wie Sie starten können

Schaffen Sie Klarheit

Welche Kennzahlen sind für Ihr Geschäft relevant? Wo liegen die grössten Hebel?

Sie definieren relevante ESG KPIs, erheben eine Daten und Systemlandkarte (ERP/TMS/WMS/IoT/Lieferanten), klären Governance (Rollen, Datenqualität, Audit Trail) und priorisieren Quick Wins. Ergebnis: ein fahrbarer Plan mit Verantwortlichkeiten und Meilensteinen.

Wirkung früh beweisen

Starten Sie mit einem Pilotprojekt, z. B. für eine Produktlinie oder ein Distributionszentrum.

Innerhalb weniger Wochen integrieren Sie 2–3 Kernquellen (etwa TMS + WMS + Carrier‑Portal), berechnen erste KPIs (CO₂e/Sendung, Auslastung, Retouren‑Treiber), erzeugen automatisierte Report‑Bausteine und liefern ein Dashboard mit What‑if‑Analytik. Das reduziert Risiko, schafft Akzeptanz bei Einkauf, Disposition und Store‑/Fulfillment‑Teams.

Skalieren Sie Schritt für Schritt

Wenn Reporting und Steuerung im Pilot funktionieren, rollen Sie das Modell auf weitere Bereiche aus.

Im Regelbetrieb sorgen standardisierte Datenpipelines, Metadaten‑Kataloge und Berechtigungskonzepte für Revisionssicherheit. Über APIs koppeln Sie operative Systeme (TMS/WMS) an, sodass Entscheidungen (Carrier‑Wahl, Routenvariante, Verpackungsleitlinie) unmittelbar aus den KPIs gespeist werden – kontinuierlich und messbar.

Ihr Nutzen auf einen Blick

Sie erfüllen nicht nur gesetzliche-Anforderungen, sondern senken Kosten, steigern Servicequalität und positionieren sich als nachhaltiger Partner.

Schweizer ESG-Berichtspflicht auf einen Blick

Rechtsgrundlage:
Obligationenrecht (OR) Art. 964a ff. – „Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange“

Wer ist betroffen?

  • Unternehmen von öffentlichem Interesse (z. B. börsenkotierte Gesellschaften, Banken, Versicherungen)
  • Mindestens 500 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
  • Bilanzsumme > CHF 20 Mio. oder Umsatzerlös > CHF 40 Mio.
  • Zukünftig sollen auch Unternehmen mit 250 Mitarbeitenden und Bilanzsummen > 25 Mio. CHF und Umsätzen > 50 Mio. CHF betroffen sein, sofern sie zwei von drei Schwellenwerten für zwei aufeinanderfolgende Jahre erreichen.  

Was ist gefordert?

  • Offenlegung zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, Menschenrechten und Korruptionsbekämpfung
  • Berichterstattung nach anerkannten Standards (z. B. GRI, TCFD)
  • Ab 2024 für Geschäftsjahr 2023, mit Prüfpflicht

Ausserdem verpflichtet das Klima- und Innovationsgesetz (KIG) ausnahmslos alle Unternehmen (also auch KMU), bis spätestens im Jahr 2050 Netto-Null-Emissionen aufzuweisen (Art. 5 Abs. 1 KIG).

Bezug zur EU-CSRD:
Die Schweizer Regelung orientiert sich inhaltlich stark an der EU-CSRD, ist aber eigenständig im OR verankert.

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